Ob Schuldner oder Gläubiger, ob Unternehmen oder Privatperson: Wir decken alle Verfahrensarten ab und beraten bereits in der Phase, in der eine Krise noch nicht zwingend zur Insolvenz führen muss.
Wenn ein Unternehmen seine Zahlungen einstellt oder überschuldet ist, ist schnelles und besonnenes Handeln gefragt. Wir übernehmen die Insolvenzverwaltung, sichern die Masse, prüfen Sanierungsoptionen und führen das Verfahren bis zur geordneten Abwicklung oder Fortführung.


Wer überschuldet ist, hat ein Recht auf einen Neuanfang. Der Weg dorthin führt über das Verbraucherinsolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung. Wir begleiten Sie vom Schuldenbereinigungsplan bis zur Erteilung der Befreiung — verständlich, ohne Vorhaltungen.
Eine Insolvenz muss nicht das Ende eines Unternehmens sein. Mit einem Insolvenzplan lassen sich Schulden umstrukturieren, Gläubiger einbinden und der Fortbestand der Firma sichern. Wir erarbeiten tragfähige Pläne, die Mehrheiten finden und das Unternehmen in die nächste Phase führen.


Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Unternehmen die Insolvenz in eigener Regie durchlaufen — gestützt durch einen Sachverwalter. Das erhält die Handlungsfähigkeit und beschleunigt Sanierungen. Wir beraten Geschäftsführer bei der Beantragung und übernehmen Sachwaltermandate.
Auch auf der anderen Seite vertreten wir Mandanten: Wir melden Forderungen an, nehmen an Prüfungsterminen teil und wachen über die ordnungsgemäße Verwertung der Masse. Ziel ist stets, die für Sie erreichbare Quote durchzusetzen — realistisch und ohne Illusionen.

Im Eröffnungsverfahren sichert der vorläufige Insolvenzverwalter die Masse, klärt die wirtschaftliche Lage und hält das Unternehmen funktionsfähig, bis das Gericht über die Eröffnung entscheidet. Häufig wird in dieser Phase schon die Richtung vorgezeichnet — ob Abwicklung, Übertragung oder Sanierung.
Unsere Aufgaben als vorläufige Verwalter umfassen insbesondere:
Nennen Sie uns Ihre Situation — wir sagen Ihnen, welcher der Bereiche oben für Sie relevant ist.